Erstellung von Verträgen

In der wirtschaftlichen Zusammenarbeit ist es vorteilhaft, bereits vor Erbringung von Leistungen die den Beteiligten auferlegten Pflichten schriftlich zu fixieren.

Durch diese Vorgehensweise können schon in einem sehr frühen Stadium Missverständnisse festgestellt und verlässliche Grundlagen für die künftige Kooperation geschaffen werden.

Wichtig ist dabei, dass die getroffenen Regelungen den Sachverhalt genau erfassen und die den Beteiligten zugeordneten Leistungspflichten akurat erkennen lassen, was wer zu welchen Terminen zu erbringen hat.

Als Rechtsanwalt im Vertragsrecht stehen die Rechtsanwälte von WILDE.Rechtsanwälte hierzu zur Verfügung.