Betreiben von Ferienwohnungen in Wohngebieten untersagt

Am 20.12.2012 hat das Landgericht Schwerin in zwei Urteilen zu den Aktenzeichen 2 A 857/11 sowie 2 A 863/11 entschieden, dass in einer speziellen Region Ferienwohnungen in Wohngebieten verboten sind.