LAG Schleswig-Hollst, 24.01.2017, 3 Sa 244/16: Grobe Beleidigung des Chefs rechtfertigt fristlose Kündigung

Ein MItarbeiter eines Unternehmens mit weniger als 10 Mitarbeitern hat im Verlauf eines Gesprächs einen Geschäftsführer mit einem Synonym für "Hinterteil" tituliert. Den Ausdruck wiederholte der Kläger, was ein Handeln im Affekt ausschließen lässt. Der Mitarbeiter entschuldigte sich an den beiden Folgetagen dafür nicht und erhielt eine fristlose Kündigung.

Das Gericht entschied, dass die fristlose Kündigung zu Recht ausgesprochen worden war. Es liegt eine grobe Beleidigung vor, ein Berufenkönnen auf eine Affekthandlung sei nicht gegeben. Zudem habe der Mitarbeiter die Chance zu einer Entschuldigung nicht genutzt.