BGH, 05.07.2017, VIII ZR 147/16: Rückzahlung Einspeisevergütung wegen Nichtmeldung Photovoltaikanlage

Eine Photovoltaikanlage wurde auf einem Hausdach betrieben, ohne dass der Betreiber die Anlage, wie durch das EEG vorgesehen, bei der Bundesnetzangentur gemeldet hatte. Der Betreiber hatte gegenüber dem Netzbetreiber die Meldung bei der Netzangentur als erfolgt bestätigt.

Der Netzbetreiber hat von dem Betreiber nach Kenntniserlangung von der Nichtmeldung der Anlage  die Rückzahlung der geleisteten Einspeisevergütung abzüglich des für die bezogene Leistung anzusetzenden Marktvergütung eingefordert.

Das Gericht hat der Klage stattgegeben.

Der Betreiber hat dadurch, dass er die nach dem EEG vorgesehene Meldung nicht vorgenommen hat, keinen Anspruch auf die gesetzlich vorgesehene Einspeisevergütung.