Gesellschaft bürgerlichen Recht - GbR + Offene Handelsgesellschaft - OHG

GbR und OHG sind beides Persoengesellschaften. Alle Gesellschafter haften unbeschränkt für Verbindlichkeiten der Unternehmen.

Zwischen den Gesellschaftsformen bestehen zahlreiche Unterschiede:

  • Die GbR entsteht, wenn sich mehrere Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammen schließen. Die so entstehende Gesellschaft ist dann eine OHG, wenn Gegenstand des gemeinschaftlichen Agierens das Betreiben eines Handelsgewerbes ist.
  • Die OHG ist kraft ihrer Tätigkeit Kaufmann, was für die GbR nicht gilt. Für die Gesellschaften gelten so unterschiedliche Regelungen zu Rügepflichten, Handelsbräuchen etc., vgl. die Darstellung zum eingtragenen Kaufmann.
  • Die GbR wird, wenn keine abweichende Regelung getroffen wurde, durch alle Gesellschafter gemeinsam vertreten, während die OHG von jedem Gesellschafter vertreten wird, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
  • diverse weitere Unterschiede.

Wie bei einem Einzelunternehmen beginnt die geschäftliche Tätigkeit häufig als GbR und entwickelt sich dann mit dem eintretenden geschäftlichen Erfolg zur OHG.

Berücksichtigt man die unterschiedlichen zu den beiden Gesellschaftsformen bestehenden Rahmenbedingungen, erscheint es sehr wichtig, den Status der eigenen Gesellschaft regelmäßig zu prüfen und vorsorglich die für das Zusammenwirken wesentlichen Eckpunkte in einem Gesellschaftsvertrag zu fixieren.