Kommanditgesellschaft - KG

Die KG ist eine besondere Form der Personengesellschaft.

Sie setzt sich zusammen aus einem oder mehreren Gesellschaftern, die persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, dem/n sogenannten Komplemetär/en und den Gesellschaftern, deren Haftung auf die von ihnen in die Gesellschaft eingezahlte Hafteinlage begrenzt ist, den Kommanditisten.

Die im allgemeinen Wirtschaftsleben am häufigsten vertretene Form der Personengesellschaft ist die GmbH & Co. KG. Dies ist eine KG, deren alleiniger Komplementär eine haftungsbeschränkte juristische Person, in der Regel eben eine GmbH, ist. Dass keine natürliche Person voll haftet, muss in der Rechtsformangabe durch Beifügung des Zusatzes "GmbH & Co." kommuniziert werden.

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