GmbH, AG, GmbH & Co. KG [07.06.2014]

Klassische Rechtsformen sind die GmbH, die AG und die GmbH & Co. KG. Ein Großteil des deutschen Mittelstands beschränkt sich bei der Erstellung einer Firmenstruktur auf die Auswahl einer dieser Rechtsformen, wobei die einzelnen Gesellschaften dann in der Regel in ihren Gesellschaftsverträgen auf die jeweilgen Bedürfnisse von Gesellschaften, und Partnern wie Investoren angepasst werden.