GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH ist die klassische Gesellschaftsform im deutschen Mittelstand.

Sie ist als Kapitalgesellschaft ein per Gründungsakt errichtetes Rechtssubjekt, das, basierend auf einer Satzung/ einem Gesellschaftsvertrag, eigenständig neben seinen Gesellschaftern besteht und durch einen oder mehrere Geschäftsführer im Rechtsverkehr vertreten wird.

Zur Errichtung einer GmbH ist ein Stammkapital von EUR 25.000 nachzuweisen.

Als Folge der deutschen Limited-Epoche - etwa von 2002 bis 2010 - hat der Gesetzgeber eine Art kleine GmbH, die Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG haftungsbeschränkt) entwickelt. Diese kann bereits mit einem Stammkapital von einem EUR errichtet werden und ist dann bei positivem Geschäftsverlauf - oder auf Betreiben der Gesellschafter - sukzessive in eine "normale" GmbH zu überführen. Für beide Gesellschaften gelten im Wesentlichen die Bestimmungen des GmbhG.

Die GmbH verfügt über folgende Organe:

Das Verhältnis der Gesellschafter untereinander und die für die Gesellschaft geltenden Bestimmungen sind in einer Satzung/ einem Gesellschaftervertrag festgeschrieben. In dieser Satzung können auch Vorgaben an die Geschäftsführung formuliert sein.

Ergänzend zu der Satzung werden regelmäßig Kooperationsvereinbarungen getroffen, in denen dezidiert Verhaltenspflichten, Pflichten zur Übertragung von Anteilen (Stichwort Managementbeteiligung während Unternehmenszugehörigkeit), Treuhandregelungen etc. festgehalten werden. Dies können in einer sogenannten Gesellschaftervereinbarung, der dann alle Gesellschafter beitreten, niedergelegt werden. Gesellschaftervereinbarungen werden häufiger  eingesetzt, wenn - etwa bei StartUps - Investoren eingebunden sind, bei Joint-Venture-Gesellschaften oder wenn aufgrund einer anstehenden Planung, beispielweise einer Unternehmensnachfolgeplanung, bestimmte  Abläufe fixiert werden sollen.

Zu einigen Themen im Lebenszyklus einer GmbH (Erläuterungen zu den einzelnen Punkten sind mit den Gliederungspunkten verlinkt):