Gesellschafter der GmbH

Gesellschafter der GmbH sind alle Personen, die einen oder mehrere Geschäftsanteile der GmbH halten.

In der Regel - wesentliche Ausnahme sind Treuhandverhältnisse und nicht aktualisierte Unterlagen - können die Gesellschafter einer GmbH aus der im Handelsregister online abrufbaren Gesellschafterliste ersehen werden.

Die Gesellschafterliste nennt den jeweiligen Gesellschafter und die durch ihn gehaltenen Geschäftsanteile und das Datum, an dem die Liste erstellt wurde.

Die Gesellschafter einer GmbH sind im Umfang der von ihnen gehaltenen Geschäftsanteile an der GmbH beteiligt. Eine Haftung gegenüber den Gläubigern der GmbH ist im Regelfall nicht gegeben. Etwas anderse gilt beispielsweise in dem Ausnahmefall, dass die Gesellschafter einer nicht zur Geschäftsführung geeigneten Person die Geschäftsführung übergeben, § 6 V GmbHG: Dann haften die vorsätzlich oder grob fahrlässig handelnden Gesellschafter der Gesellschaft für den aus Obliegenheitsverletzung des Geschäftsführers entstehenden Schaden.

Der Eintritt eines Gesellschafters in eine GmbH kann im Wege der Teilnahme an der Gründung, dem Erwerb von Geschäftsanteilen oder durch Zeichnung neuer Anteile vergleichsweise einfach erfolgen.

Ungleich komplexer kann sich die Situation ergeben, wenn der Gesellschafter freiwillig oder unfreiwillig, im Einverständnis mit den Mitgesellschaftern oder ohne deren Einverständnis aus der GmbH ausscheidet oder ausscheiden soll.

Im optimalen Fall werden bereits bei Errichtung der GmbH und Formulierung der ersten - und jeder weiteren bearbeiteten - Satzung von den Gesellschaftern die als passend empfundenen Ausstiegsszenarien bestimmt und festgelegt. Sollte dann eine Trennung anstehen, ist in richtiger Anwendung der Satzungsbestimmungen zu verfahren.

Wurde bei Erstellung der Satzung kein Augenmerk auf einen passenden Exit gerichtet, kommen die - sehr spärlichen - gesetzlichen Bestimmungen, ergänzt um in höchstrichterlicher Rechtsprechung formulierte Rechtsgrundsätze, zur Anwendung. Hier ist vieles je nach Gestaltung eines Einzelfalles gelegentlich komplex und mit gewissen Unwägbarkeiten verbunden.

 

Einige Brennpunkte zum Thema Gesellschafter: