Gründen und Führen eine UK-Limited

Das Gründen einer Limted ist heute sehr einfach über eine der zahlreichen Gründungsagenturen in Großbritannien möglich. Die Gründungsagenturen setzen im Rahmen der Gründung allerdings Standarddokumente ein, die im Zusammenhang mit der Gründung dringend an die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens anzupassen sind.

Vor der Gründung einer Limited ist, wie bei jeder relevanten Handlung im Bereich des Gesellschaftsrechts, im optimalen Fall zu überlegen, welche Firmenstruktur mit der Gründung der Limited umgesetzt werden soll.

Eher unproblematisch erscheint die Führung einer Limted beispielsweise durch eine Einzelperson oder ein einzelnes Unternehmen als Gesellschafter. Sobald mehr als ein Gesellschafter eingebunden ist, besteht die jedenfalls theoretische Möglichkeit von Konfliktsituationen, die bei der Limited regelmäßig in Großbritannien auszutragen sind. Zudem ist es bei mehreren Gesellschaftern an sich immer opportun, eine den Personen und ihren Zielen angepasste Satzung dem Zusammenwirken zugrunde zu legen, was bei einer Limited auch möglich aber häufig komplizierter und kostenintensiver umsetzbar ist als bei einer deutschen Gesellschaft.

Soll ein Unternehmen heute erst einmal für ein in Deutschland angesiedeltes Vorhaben gegründet und dann gesehen werden, ob dies tatsächlich fortgesetzt wird, so steht inzwischen hierzu die Rechtsform der UG (haftungsbeschränkt) als weit weniger mit Unwägbarkeiten verbundenes Vehikel zur Verfügung.

Der sinnvolle Einsatzbereich eine UK-Limited ist damit heute (wieder) sehr auf einen Fokus Internationalisierung des Geschäfts, beispielsweise Aufbau einer Europazentrale für ein digitales Geschäftsmodells in Irland o.ä.  angelegt.

Dies ist in der Praxis deutlich zu beobachten. Neugründungen von Limiteds, die dann ausschließlich in Deutschland über eine Zweigniederlassung tätig sein sollen, sind - anders als vor der Existenz der UG (haftungsbeschränkt) - heute eher nicht mehr gegeben.

Wenn heute Limiteds gegründet werden, dann zur Errichtung eines Vehikels für internationale Tätigkeiten eines Unternehmens und dann in der Regel auch als Tochterunternehmen bestehender Unternehmen beispielsweise in der Rechtsform der GmbH.

Angesichts des nahenden BREXITS werden anstelle von Limiteds in dem UK nun zudem zunehmend Limiteds in Irland errichtet.

Sollten Sie einen entsprechenden Schritt planen, können Sie uns bei Fragen gerne dazu ansprechen!