Finanzierung eines StartUps

Ein StartUp erlebt während seiner Entwicklung über die Gründung, die SEED-Phase, die EARLY- und die GROWTH-Phase und schließlich den Exit in der Regel sehr unterschiedliche Geldgeber:

  • SEED-Phase
    In dieser frühen Phase werden Unternehmen in der Regel durch Business Angels, Familie, eigene bei der Hausbank beschaffte Darlehen, öffentliche Fonds wie den High-Tech Gründerfonds und andere meist öffentlich angebotene Fonds unterstützt. In Anspruch genommen werden gelegentlich KFW-Mittel, Business Angels können über das Programm BAFA-INVEST einen Zuschuss zu ihrer Investition beantragen. Typisch ist auch ein Funding über ein Crowd-Investing.
  • EARLY- und GROWTH-Phase
    In diesen Phasen kommen Geldgeber aus dem Mittelstand hinzu. Entweder in Form organisierter Family Offices, als Privatpersonen oder als spezielle Einheiten mittelständischer und/ oder großer Unternehmen. Diese werden entweder jeweils einzeln oder in Konsortien aktiv. Außerdem sind häufig, VC-/PE-Gesellschaften im Kreis der Investoren zu finden. Auch eine Finanzierung über einen Börsengang erscheint je nach Gesamtsituation des StartUps denkbar.
  • Umsetzung der Finanzierung
    Die Modalitäten, wie durch die jeweiligen Investoren die Investition geleistet wird, werden sehr unterschiedlich vereinbart. Übliche Vorgehensweisen sind etwa die Vereinbarung Partiarischer Darlehen, die Einräumung von convertible loans/ Wandeldarlehen, die Teilnahme an eine Kapitalerhöhung unter Zahlung eines Agio in die Kapitalrücklage der Gesellschaft, Stille Beteiligungen, Unterbeteiligungen und/ oder die Sammlung von Investoren in einer eine Beteiligung an dem StartUp haltenden Gesellschaft. Strategisches gemeinsames Ziel von Gründern und Investoren ist dabei immer, die Gesellschafterstruktur/ den sogenannten Capitalization Table (Cap Table) möglichst überschaubar und so für die jeweils nächste Investorenrunde transparent attraktiv zu halten. Dies erfordert eine vorausschauende Planung, wer wie an diesem Cap Table unmittelbar und wer über bestimmte Sammelvehikel platziert werden kann und soll. Zur Vollständigkeit wird angemerkt, dass für die Gründer aus steuerlichen Gründen häufig interessant sein wird, ihre Anteile jeweils über eine Holding zu halten.
  • EXIT
    Der Exit erfolgt streng genommen nicht über einen Investor. Er erfolgt häufig über einen sogenannten Trade Sale, dem Verkauf des  Unternehmens an einen Dritten, bei dem im Rahmen der Preisermittlung wiederum meist der Strategic Value des - dann vormaligen - StartUps zugrunde gelegt wird. Alternativ ist ein Börsengang denkbar. Hat sich das Unternehmen nicht wie erhofft entwickelt, kommt es vor, dass es als einfaches handelndes Unternehmen durch die Gründer weiter geführt wird. In derartigen Fällen ist dann mit den Investoren eine sinnvolle Trennungsregelung zu finden, um eine dann situativ angemessene Unternehmensstruktur zu erreichen.

Bereits die Möglichkeiten der bei Durchschreiten der einzelnen Phasen gegebenen Variationen zur Einbindung von Investoren lässt - sehr sicher neben dem immer gegebenen Kapitalbedarf - erkennen, dass die Gründer eines StartUp neben der Beschäftigung mit dem Asset ihres Unternehmens einen großen Schwerpunkt ihrer tätigen Zeit auf die Kapitalseite und die Entdeckung der für die richtigen Investoren legen müssen. Die unternehmerische Tätigkeit und Herausforderung wird so von zwei Aspekten maßgeblich bestimmt:

  1. Entwicklung des Unternehens und seiner Produkte und
  2. Sicherstellung der Finanzierung des Unternehmens während der Entwicklung.

Das Zurechtkommen mit dieser Aufgabenstellung zeichnet den Unternehmer am Ende aus.