Gewerbliches Mietrecht + Pachtverträge

In der Regel zählen ein oder mehrere Mietverträge genau wie die Verträge mit den jeweiligen Mitarbeitern zu der Standardausstattung jedes aktiven Unternehmens.

Anders als im sehr stark gesetzlich regulierten privaten Mietrecht haben die Vertragsparteien im gewerblichen Mietrecht und im Recht der Pachtverhältisse große Spielräume zur Ausgestaltung der jeweiligen Vertragsrechte und -pflichten.

Entsprechend sind die zugehörigen Vertragsvorlagen auch weit umfassender und sorgfältiger zu sichten als die privatzen Pendants. Jede Regelung kann erhebliche Folgen begründen und zu Nachteilen führen.

 

Sollten Sie vor der Anmietung oder Anpachtung eines gewerblich zu nutzenden Objektes stehen oder ein solches Objekt anbieten wollen, können Sie uns zur Ausgestaltung der rechtlichen Vorgaben gerne ansprechen!