Glückspielrecht, Gewinnspiele

Das Anbieten von Glücksspielen ist nahezu weltweit reguliert. Besonders strenge Vorschriften gelten in Deutschland und der EU. 

In den vergangenen Jahren wurde durch Entwicklungen auf Ebene der EU und eine bereits lange notwendige Rechtsprechung des EuGH das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland etwas gelockert. Ursache war der Druck  privater Anbieter. Heute sind neben den staatlichen Lotterie- und Losanbietern viele private Unternehmen insbesondere in dem Segment Sportwetten und allgemeine Wetten auch in Deutschland rechtmäßig tätig.

Das Glücksspielrecht ist wegen seiner umfangreichen regulierenden Bestimmungen nicht nur für den originären Glücksspielanbieter, sondern auch für werbende Unternehmen relevant.

Sehr häufig müssen glücksspielrechtliche Bestimmungen beachtet werden, wenn Unternehmen Verlosungen veranstalten oder eine einer Verlosung in einigen Grundzügen eventuell vergleichbare Werbekampagne durchführen möchten.

Bereits die Veranstaltung einer einfachen Tombola einer Kita zur Erzielung der für ein neues Spielzeug o.ä. erforderlichen Mittel weist bereits Berührungspunkte zum Glücksspielrecht auf, deren Nichtbeachtung zu strafrechtlichen Folgen führen könnte.

Eine Prüfung von Werbeaktionen auf glückspielrechtliche Zulässigkeit erscheint so immer angebracht, sobald ein Gewinn, eine Verlosung oder ähnliche Elemente die konkrete Aktion mitbestimmen.

Erst recht ist eine rechtliche Begleitung und Prüfung zwingend, wenn ein Glückspielangebot geplant und umgesetzt wird.

WILDE.Rechtsanwälte steht Unternehmen und Gückspielanbietern im Rahmen der Prüfung, Planung/ Entwicklung und der Veranstaltung von Glückspielen gerne zur Seite.

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MDR, 16.09.2019: Wer überwacht eigentlich Gewinnspiele?

In einem Radiobeitrag werden einige erste Fragen zum Thema Gewinnspiele und was ein Unternehmen bei der Entwicklung eines Gewinnspiels beachten muss behandelt.

SPON 16.02.2018: Zusatzkäufe in Spielen - Was hinter dem angeblichen Verbot von Lootboxen steckt

Im Bereich Onlinegaming können Spieler sogenannte Lootboxen erwerben. Jede Box hat einen Preis X, der Inhalt - Spielertools wie Waffen, Spielerausstattung etc. - variiert und hat so mal fast keinen und mal einen sehr erheblichen Wert für den Spieler. Der Spieler kann die Inhalte auf Marktplätzen verkaufen und so sein Lootbox-Kauf-Glück zu Geld machen. Die rechtliche Einordung dieser Lootbox-Praxis wurde lange als unklar behauptet (oder genauer gesagt vermieden). SPON berichtet nun, dass eine Einordung des Lootbox-Kaufs als Glücksspiel ansteht. Damit ist nicht auszuschließen, dass der Verkauf von Lootboxwn in der bisherigen Ausgestaltung strafbar und unzulässig ist.

OVG RhPf, 21.11.2014, 6 A 10562/14.OVG: Verkauf von Losgutscheinen im Supermarkt zulässig

Mehr zu Verkauf von Gutscheinen für Lose der Aktion Mensch, zulässiger Gutscheinverkauf, REWE und dm dürfen Gutscheine verkaufen..

heise, 12.06.2014: Sonderweg Schleswig-Holsteins durch EuGH bestätigt, Staatsvertrag EU-Rechts-widrig?

Wie der Dienst heise online berichtet, hat der EuGH den kurzzeitigen Sonderweg, Online-Glücksspiel zu gestatten, als zulässig bewertet. In dem Zusammenhang werden durch heise zahlreiche Stellen zitiert, die eine Neufassung des als rechtwidrig klassifizierten Glücksspielstaatsvertrags fordern.