OVG NRW Münster, 23.01.2017, 4 A 3244/06: Sportwettangebot mit EU-Lizenz in Deutschland zulässig

Das OVG hat in seiner Entscheidung die aktuell vorherrschende Meinung zur Rechtslage bestätigt: Im EU-Ausland konzessionierte Anbieter dürfen bis auf weiteres in Deutschland Sportwetten anbieten. 

Das Gericht führte - dann auch rwartungsgemäß - dazu aus, dass für Sportwettenanbieter (private Wettvermittlungsstellen) derzeit und auf absehbare Zeit in NRW kein transparentes und europarechtlich akzeptables Konzesionsverfahren zur Verfügung steht. Wegen des Anwendungsvorrangs des Europarechts kann dieses durch den landesgesetzgeber herbei geführte Manko dem klagenden Sportwettenanbieter nicht zum Nachteil gereichen.

In der Praxis ist es heute üblich, dass in Deutschland aktive Anbieter im Schwerpunkt über eine Sportwett-Erlaubnis in Malta oder Österreich verfügen. Aufgrund des Brexit könnte die Situation für auf Gibraltar ansässige Anbieter künftig komplexer werden.

Sobald die deutschen Bundesländer eine transparente und eroparechtskonforme Regelung formuliert haben sollten, kann sich die Situation eines zulässigen Anbietens anders darstellen. Die sich hierzu abzeichnenden Entwicklungen sind durch Anbieter von Sportwetten so regelmäßig zu beobachten.