VG Berlin 17.09.2015, VG 23 L 75.15: Verbot von Internetkasino und -poker in Berlin

Das VG Berlin hat eine Verfügung des Landes bestätigt, mit der das Land Berlin einem Anbieter von Internet-Casino- und Pokerspielen - bet-at-home.com - ein entsprechendes Anbieten untersagt hat.

Der Glücksspielanbieter hatte die Aussetzung der Vollziehung einer entsprechenden Verbotsverfügung beantragt, was durch das VG als unbegründet abgewiesen wurde.

Das VG begründet seinen Beschluss damit, dass es nicht darauf ankommen soll, dass die Rechtslage in Deutschland angesichts eines aktuell eventuell eher angreifbaren Glückspielstaatsvertrags inkohärent sei. Die Angebote müssen in jedem Bundesland den dortigen Vorgaben genügen oder es obliege, so jedenfalls für das Land Berlin, dem jeweiligen Anbieter, nur Spieler an seinem Angebot partizipieren zu lassen, die in einem zulässig angeschlossenen Land ihren Sitz haben.

Das Gericht gestattet damit die durch die Länder vorgenommenen Strategie der Aufteilung des Landes in ein Mosaik an unterschiedlich agierenden Bundesländern, um den Anbietern so viele Steine wie möglich in den Weg zu legen.

Alternativ und eventuell rechtsstaatlich nachvollziehbarer wäre denkbar, die Online-Welt durch eine zentrale Stelle sauber zu organisieren, wie dies auch für andere Bereiche inzwischen umgesetzt wird. Hieran wird eventuell erst ein Interesse bestehen, wenn ein Gericht dies einmal einfordern sollte.