KG, 22.09.2017, 5 U 155/14: Facebook-Datenweitergabe Rechtsverletzung

Im Rahmen von App-Spielen fragte Facebook bei Nutzern eine Einwilligung zu einer Datenweitergabe an. Dies erfolgte mit einem inzwischen wohl als Facebook-tyisch zu bezeichnenden kryptischen Satz "Diese Anwendung darf Statusmeldungen, Fotos und mehr in deinem Namen posten".

Nach Bestätigung dieser AGB-Bestimmung erfolgte dann - wiederum Facebook-typisch - eine unkontrollierbare und sehr ausgedehnte atenkommunikation.

Ebenso Facebook-typisch: Das KG bestätigte das erstinstanzliche Urteil gegen Facebook. Diese Rechtsverletzung ist daher nun zu unterlassen.