Filesharing Abmahnung - Reaktion und Hilfe

In den vergangenen Jahren wurden durch Inhaber von Urheberrechten mehrere Tausend Abmahnung wegen angeblich unzulässigen Uploads von geschützten Filmen oder Musikdateien im Internet verschickt.

In manchen Fällen hatte der Abmahnungsempfänger die ihm vorgeworfene Handlung begangen, in manchen anderen nicht. Im Laufe der Jhare hat sich mehr und mehr deutlich ergeben, dass die Abmahner zum Teil mit eher fragwürdigen Informationen Verbraucher in Anspruch nehmen und zu einer im Detail gelegentlich schwierigen Verteidigung zwingen. Über die Berechtigung des Vorgehens der Abmahner wird seit dem Beginn der Abmahnwellen umfangreich diskutiert. Ebenso allerdings über die davon unabhängig gegebenen umfangreichen Rechtsverletzungen und die durch diese erzeugten Schäden bei der Unterhaltungsindustrie.

Die große Zahl der ausgesprochenen Abmahnungen und der geführten Rechtsstreite hat inzwischen dazu geführt, dass bei der Überprüfung einer Filesharing-Abmahnung auf ihre Berechtigung und bei der Abwehr entsprechender Abmahnungen mit einer weitgehend fast klaren Rechtslage gearbeitet werden kann. Dies betrifft sowohl die Abwehrmöglichkeiten als auch die Eindämmung der zum Teil astronomischen geforderten Beträge durch die Beauftragten der Rechteinhaber.

Auf Basis der nun vorliegenden Rechtsprechung sollte jeder Nutzer, der eine Abmahnung wegen angeblichem Filesharing erhält, zu folgenden Fragen eine Klärung finden und dann schnellstmöglich eine - sinnvoller Weise eher anwaltliche - Reaktion herbei führen:

  • Habe ich die Urheberrechtsverletzung begangen?
  • Wird in der Abmahnung tatsächlich mein Internetanschluss angegeben?
  • War ich zu der in der Abmahnung angegebenen Zeit am Ort des angegebenen Anschlusses?
  • Wenn nein, wo war ich zu dem Zeitpunkt, mit wem etc.?
  • Haben eventuelle Mitbewohner (Kinder, Lebensgefährte, Untermieter etc.) Zugriff auf den Internetschluss? Wenn ja, habew ich diese instruiert, keine urheberrechtlich geschützten Werke über den Anschluss Dritten anzubieten?
  • Ist der Internetanschluss über ein WLAN erreichbar, wie habe ich das WLAN verschlüsselt?

Sollten Sie eine Abmahnung wegen angeblichem Filesharing erhalten haben, können Sie dazu gerne unsere SOFORTHILFE in Anspruch nehmen. Mehr..

Filesharing - Up- und Downloads im Internet - Vortrag Stand 17.02.2013

Die rechtliche Situation im Februar 2013 ist in dem unten als PDF abrufbaren Vortrag dargestellt.

Sollten Sie zu dem Vortrag Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.