IT-Verträge

Der Bereich der IT-Verträge ist vielgestaltig, als in der IT heute eine Vielzahl von Situationen vertraglich geregelt wird und nahezu immer individuelle Besonderheiten vertraglich eine Berücksichtigung zu finden haben.

Im Wesentlichen kommen in der IT folgende Vertragstypen zum Einsatz:

  • Werkverträge - Erstellung einer Software, sogenannter Internet-Systemvertrag etc.
  • Kaufverträge - Erwerb einer Standardlösung oder Hardware
  • Dienstverträge - Wartung und Beratung
  • Mietverträge - ASP- oder SaaS-Konstellationen, sonstige Soft- oder Hardwaremiete

Daneben werden die in Unternehmen üblichen Verträge wie gewerbliche Mietverträge mit Sonderregelungen beispielsweise zu Serversicherheit und -kühlung und dezidiert etwa auf die Rechtesituation in der IT ausgerichtete Arbeitsverträge benötigt.

Sensibles Thema Preisanpassungsklauseln

Sind Verträge auf eine längere Laufzeit angelegt, so bietet sich in der Regel an, die Preisgestaltung über eine sogenannte Preisanpassungsklausel bereits bei Vertragsschluss variabel und an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst zu vereinbaren.

Preisanpassungsklauseln sind häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Dort insbesondere Preisanpassungsklauseln von Energie- und Stromversorgern. Die so erstrittenen Urteile sind heute Massstab bei der Erstellung derartiger Klauseln in allen Rechtsgebieten.


Am 13.01.2013 hat das Hanseatische OLG Hamburg, 13 U 211/09, entschieden, dass folgende durch einen Stromanbieter eingesetzte Preisanpassungsregelung in gegenüber Verbrauchern eingesetzten AGB unwirksam ist:

XY ist berechtigt, die Preise der Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen.