B2B-Shop - Verkauf nur an Unternehmer

Richtet sich ein Online-Shop nur an Unternehmer/ gewerbliche Kunden und Wiederverkäufer (B2B), so sind zahlreiche Gestaltungselemente, die für den Verkauf von Unternehmern an Verbraucher gelten, nicht zu beachten. Er hat zum Beispiel keine Widerrufsbelehrung vorzuhalten und kann im Unternehmensverkehr übliche Beschränkungen im Bereich Gewährleistung vereinbaren.

Zudem steht es dem Anbieter dann frei, anstelle der gegenüber Verbrauchern anzugebenden Gesamtpreisen Nettopreise zu den Waren anzugeben.

ALLERDINGS:
Verzichtet der Anbieter auf die für Verbraucher im Bereich B2C vorgesehenen Angaben, hat er in seinem Shopangebot deutlich darauf hinzuweisen, dass dieses sich um ein auf den Bereich B2B beschränktes Angebot handelt und Verbraucher nicht als Kunden zugelassen sind.

Er hat zudem Vorsorge dahingehend zu treffen, dass möglichst keine Verkäufe an Verbraucher getätigt werden, vgl. OLG Hamm, 20.09.2011, I-4 U 73/11, LG Leipzig, 26.07.2013, 08 O 3495/12, LG Dortmund, 23.02.2016, 25 O 139/15.