Information gemäß EU-VO Onlinestreitbeilegung (ODR)

Die EU hat in der VERORDNUNG (EU) Nr. 524/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten/ Online Dispute Resolution - ODR) Regelungen getroffen, wie Vebraucher im Falle von Streitigkeiten mit Online-Händlern oder -Dienstleistern möglichst einfach eine Streitbeilegung erreichen können sollen.

Die Verordnung sieht die Einrichtung von Online-Streitbeilegungs-Plattformen (ODR-Plattformen) vor, über die dann eine Streitbeilegung erfolgen soll.

Damit die Verbraucher im Falle von Streitigkeiten diese Plattformen ansprechen, hat die EU Informationspflichten formuliert, die sich im Wesentlichen aus Artikel 14 der VO ersehen lassen:

Artikel 14 Abs. 1 und 2 EU-VO ODR

(1) In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online- Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online- Dienstleistungsverträge eingehen, geben zudem ihre E-Mail- Adressen an.

(2) In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online- Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen und sich verpflichtet haben oder verpflichtet sind, eine oder mehrere AS-Stellen für die Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zu nutzen, informieren die Verbraucher über die Existenz der OS-Plattform und die Möglichkeit, diese für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Sie stellen auf ihren Websites sowie, falls das Angebot über E-Mail erfolgt, in dieser E-Mail einen Link zu der OS-Plattform ein. Diese Informationen sind gegebenenfalls auch in die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online- Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge aufzunehmen.

Das Streitbeilegungsverfahren soll entsprechend der Bestimmungen der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1051 vom 1. Juli 2015 durchgeführt werden.

Die Verordnung tritt am Samstag, den 09.01.2016, in Kraft. Ab diesem Termin sind Online-Händler verpflichtet, über ihr Internetangebot entsprechend der Vorgaben der Verodnung einen Link zu der Streitbeilegungsplattform der EU bereit zu halten: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Die ODR-Plattform wird zu dem Termin noch nicht freischaltet sein, die Pflicht zur Linksetzung besteht hiervon unabhängig.