LG Augsburg, 30.07.2014, 21 O 4589/13: Schadensersatz bei negativer Produktbewertung bei Amazon

Auf die Klage eines Händlers hat das LG Augsburg dem Händler keinen Schadensersatz wegen einer negativen Produktbewertung bei Amazon zugesprochen.

Das Gericht hat allerdings ausgeführt, dass in Einzelfällen ein Schadensersatz durchaus denkbar ist.

In dem zu behandelnden Fall hatte der Kläger die Rechtsverletzungen nicht nachweisen können. Der Kläger hätte beweisen müssen, dass die durch den Beklagten mit der abgegebenen Bewertung aufgestellten Behauptung unzutreffend ist. Dies war dem Kläger nicht gelungen.