Widerrufsbelehrung - Shop B2C

Bei einem Fernabsatzvertrag, wozu auch der Vertrag eines Verbrauchers mit einem Unternehmer in einem Online-Shop im Bereich B2C zu zählen ist, hat der Verbraucher ein gesetzlich vorgesehenes Widerrufsrecht, §§ 312g, 355 BGB.

Über dieses Widerrufsrecht hat der Unternehmer den Verbraucher zu belehren.

Nach der Bestimmung de § 312i I Nr. 2 BGB ist die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher zusammen mit anderen Angaben rechtzeitig vor Abgabe einer Bestellung klar und verständlich mitzuteilen. Eine Übermittlung der Textes hat im Nachgangzu erfolgen.

Der Gesetzgeber hat als Anlage 1 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2 EGBGB ein Muster einer Widerrufsbelehrung erstellt, das inzwischen standardisiert bei zahlreichen Internetshops eingesetzt wird. Dem Unternehmer steht es frei, dieses Muster einzusetzen oder eine eigene Widerrufsbelehrung zu erstellen.Verwendet er allerdings eine selbst formulierte Widerrufsbelehrung oder eine - auch nur geringfügige - Abwandlung des durch den Gesetzgeber vorgegebenen Musters, läuft er Gefahr, möglicher Weise unrichtig zu belehren und so u.a. einer verlängerten Widerrufsfrist ausgesetzt zu sein. Individuell erstellte Widerrufsbelehrungen oder auch nur modifizierte Muster finden sich daher heute fast nicht mehr.