Marken-, Namens- und Domainrecht - Kennzeichenrecht

Im geschäftlichen Verkehr ist der Schutz der für Unternehmen und Produkte verwendeten Kennzeichen (Marken, Unternehmensbezeichnung, Titel) von großer Bedeutung. Hat ein Unternehmen einmal mit finanziellem Einsatz einen Begriff für ein bestimmtes Produkt, beispielsweise ein Getränk oder eine Software, entwickelgt und eventuell auch etabliert, soll es Anderen nicht möglich sein, zum Nachteil des Unternehmens an diesem Einsatz zu partzipieren, indem dieselbe oder eine verwechslungsfähige ähnliche Bezeichnung für identische oder zumindest ähnliche Leistungen eingesetzt wird.

Basisnorm des Kennzeichenrechts ist das allgemeine Namensrecht des § 12 BGB, das auf alle Kennzeichnen, ob im privaten/ nicht-geschäftlichen oder geschäftlichen Bereich, Anwendung findet. Für den geschäftlichen Bereich wird dieses Recht überlagert durch die in so weit spezielleren Bestimmungen des Markengesetzes.

Das Kennzeichenrecht wird in folgender Gliederung nachfolgend überschlägig vorgestellt:

BMF-Schreiben vom 07.04.2017, IV B 5: Außensteuer und Namensnutzung im Konzern

Das BMF hat ein Schreiben zur Nutzung von Namen und Überlassung von Markenrechten im Konzern herausgegeben, auf dessen Basis künftig die Beurteilung der Steuerbarkeit derartiger Vorgänge vorzunehmen sein wird.

Kerngedanke ist, dass immer dann eine Duldung der Nutzung einer Marke oder eines Namens die Nutzungsüberlassung eines materiellen Werts darstellt, wenn das Unternehmen die Möglichkeit hätte, einem fremden dritten Unternehmen eine Nutzung des Namens zu versagen. Die Gestattung der Nutzung des immateriellen Werts ist grundsätzlich vergütungsfähig. Ansetzbar sein soll dabei ein Wert, der über die Marktpreise zu realisieren ist und unter Dritten vergütet würde. Problematisch wird hier künftig möglicher Weise die Abgrenzung der vergütungsfrei zulässigen "bloßen Namensnutzung" und der vergütungspflichtigen Verwendung des Namens.

WiWo, 06.01.2014 - Viele Unternehmen zerstören ihre Marke

Die WiWo berichtet darüber, dass viele Unternehmen nicht mehr den Aufbau einer vertrauensstiftenden und zu Vertrauen berechtigenden Marke als erkennbares Unternehmensziel verfolgen. Als Negativbeispiele werden u.a. Marken wie Zalando und Hyundai genannt.