Rechte an Aufnahmen - Urheberrecht/ Leistungsschutzrecht, Rechte von Personen an Bild und Ton

In den verschiedensten Konstellationen werden heute Aufnahmen erstellt, erworben oder anderweitig beschafft und zur Zusammenstellung einer TV-Produktion, zur Bebilderung eines Prospektes oder einer Internetseite eingesetzt. Aufgrund des Zusammenfließens der Medien TV, Internet und Presse wird eine immer umfassendere Nutzung von Aufnahmen vorgenommen.

Unter Aufnahmen werden hier sowohl reine Bildaufnahmen wie Fotos, Tonaufzeichnungen als auch Bewegtbilder mit und ohne Ton verstanden.

Wird beabsichtigt, Aufnahmen über TV oder Internet öffentlich zugänglich zu machen, sie in Broschüren vervielfältigt zur Verfügung zu stellen oder sie in vergleichbarem Umfang zu nutzen, ist vor Vornahme der Nutzung zur Vermeidung rechtlicher Auseinandersetzungen eine Prüfung zur Rechtmäßigkeit der Nutzung vorzunehmen.

 Vereinfacht dargestellt, können an einer Aufnahme folgende Rechte bestehen:

  • Recht der Person, die die/ eine Aufnahme erstellt hat, z.B. Fotograf,
  • Recht einer auf Aufnahme erkennbaren Person an ihrem Bild,
  • Recht einer Person an dem von ihr gesprochenen Wort,
  • Recht eines Interpreten/ Schauspielers an seiner Darbietung,
  • Recht eines Urhebers an einem Text, einer Melodie o.ä.,
  • Recht eines Vorschöpfers an einer konkreten Installation.

Sofern bei der vorzunehmenden Prüfung Rechte und/ oder Rechteinhaber festgestellt werden, deren Rechte durch die vorgesehene Nutzung einer Aufnahme berührt werden, ist zu überlegen, zu diesen Rechten entweder Nutzungsvereinbarungen/ Lizenzvereinbarungen zu treffen oder eine abweichende Nutzung/ Umsetzung der Aufnahme zu überlegen.