LG Stuttgart, 03.06.2014: Rihanna-Musik-Video als Nachschöpfung einer Fotografie

In der Presse wird von einem Urteil des LG Stuttgart berichtet, das ein Musikvideo der Künstlerin Rihanna zum Gegenstand hatte.

Ein Fotograf aus Saarbrücken hatte seine Freundin/ ein Model hinter eine mit schwarzen Kreuzen beklebten transparenten Kunstofffolie fotografiert. Das Modell trug ein rotes Tüllkleid und eine blonde Hochsteckfrisur. Das Bild war im Hintergrund grün-blau ausgeleuchtet.

In einem Musikvideo der Künstlerin Rihanna, das im Februar 2011 wenige Monate nach Herstellung der Fotos produziert wurde, zeigt sich die Künstlerin ebenfalls hinter einer mit schwarzen Kreuzen beklebten Folie und vor einem grün-blau ausgeleuchteten Hintergrund. Sie trug ein knappes Kleid aus Zeitungspapier und eine rote Perücke.

Beide Parteien waren sich einig, dass Foto und später geschaffenes Video sehr ähnlich sind, das Gericht hat nun in erster Instanzdas Bestehen einer Rechtsverletzung verneint.