VG Hannover, 08.07.2014, 7 A 4679/12: Super-Nanny-Teaser verstösst gegen Menschenwürde

Das VG Hannover hatte zu einer Ausstrahlung einer Folge des Formats "Super Nanny" im Jahr 2011 zu entscheiden.

Eine als therapiebedürftig eingestufte Mutter schlug vor der Kamera mehrfach ihre kleinen Kinder. Dies wurde ausführlich gezeigt und auch in einem Trailer zur Bewerbung der Sendung eingesetzt.

Die Freiwillige Selbstkontrolle FSF hatte gegen die Ausstrahlung der Sendung vorab keine Bedenken. Nach Zuschauerbeschwerden beanstandete dann die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die Gewaltdarstellungen in der Sendung als Verstoß gegen die Menschenwürde.

Der ausstrahlende Sender wehrte sich gegen die Entscheidung der KJM,woraufhin das VG die KJM nun bestätigte: Die Menschenwürde der geschlagenen Kinder verbiete das wiederholte Zeigen der Mißhandlungen durch die Mutter. Gerügt wurde zudem der Einsatz der fraglichen Bilder in einem Teaser. 

Das VG hat gegen das Urteil das Rechtsmittel der Berufung zugelassen. Von Interesse mit Blick auf eine obergerichtliche Klärung könnte noch die Rechtsfrage sein, ob bei einem Verstoß gegen die Menschenwürde im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 JMStV ein Einschreiten der KJM gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 JMStV gesperrt ist, wenn der ausstrahlende Sender die Vorgaben einer vorausgegangenen für ihn günstigen Prüfentscheidung der FSF beachtet.