Werbung für Heilmittel, Medikamente

Das Recht der Werbung für Heilmittel in in Deutschland in dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) kodifiziert.

Das Gesetz baut unter anderem auf der Humanarzneimittel-Richtlinie 2001/83/EG auf.

Wird im Rahmen der Bewerbung gegen Bestimmungen des Gesetzes verstossen, so kann dieses Verhalten straf- und ordnungsrechtliche Konsequenzen haben, §§ 14, 15 HWG. Wettbewerber oder anderweitig entsprechend Berechtigte können den Verletzer zudem auf Basis wettbewerbsrechtlicher Vorschriften abmahnen und zur Unterlassung der Rechtsverletzungen auffordern.