BGH, 23.09.2014, VI ZR 358/13: Kein Anspruch des Arztes auf Löschung seiner Daten aus Bewertungsportal

Der BGH hat auf die Klage eines Arztes, seine Daten vollständig aus dem Arztbewertungsportal jameda.de zu entfernen eine sehr klare Aussage für die Informationsrechte der Internetnutzer getroffen.

Danach steht dem einzelnen Arzt kein Recht zu, einen Eintrag zu seiner Person aus einem Bewertungsportal streichen zu lassen.

Der BGH begründet das damit, dass der Verkehr ein erhebliches Informationsinteresse hat, um bei der Arztwahl die für ihn subjektiv richtige Entscheidung zu treffen. Dieses Interesse überwiegt dem Recht des Arztes hinsichtlich seiner informationellen Selbstbestimmung.

Sofern Bewertungsportale mißbräuchlich genutzt werden und so eine Beeinträchtigung des einzelnen Arztes besteht, hat dieser das sich aus den geltenden Gesetzen ergebende Instrumente, sich dagegen zur Wehr zu setzen.