OLG Hamm, 20.05.2014, 4 U 19/14: Bewerbung von alkoholfreiem Bier als "vitalisierend" unzulässig

Das OLG Hamm hatte zu einer Werbung der Warsteiner Brauerei zu entscheiden. Die Brauerei hatte den Boxer Vitali Klitschko als Testimonial eingesetzt und dazu behauptet, das alkoholfreie Bier wirke unter anderem "vitalisierend".

Das OLG befand - noch nicht rechtskräftig -, dass die Werbung gegen Art. 10 III der Heallth Claims VO verstösst. Der Begriff vitalisierend würde von dem Verkehr als "belebend" verstanden, was das Gericht als gesundheitsbezogene Angabe wertete. Derartig unspezifische Gesundheitsbezogene Angaben sind nach Art. 10 III der VO nur zulässig, wenn ihnen  eine aus den Listen nach Artikel 13
oder 14 enthaltene spezielle gesundheitsbezogene Angabe beigefügt ist und in dem Bier Stoffe enthalten sind, die in der Verordnung beschrieben werden. Dies war vorliegend nicht gegeben.