Werbung an Kinder gerichtet

Zahlreiche einmal mehr oder weniger sinn- oder wertvolle Produkte werden für die Benutzung oder den Verzehr durch Kinder hergestellt.

Genau wie der Anbieter, der Schuhe gegenüber Damen und/ oder Herren beweirbt, erscheint es auf den ersten Blick passend, für Kinder entwickelte Produkte auch unmittelbar gegenüber Kindern zu bewerben.

In unserem Rechtssystem geniessen Kinder/ Minderjährige aufgrund der bei ihnen gegebenen Geschäftsunerfahrenheit einen besonderen Schutz.

So ist nach Ziffer 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG die in eine Werbung einbezogene unmittelbare Aufforderung an Kinder, selbst die beworbene Ware zu erwerben oder die beworbene Dienstleistung in Anspruch zu nehmen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene dazu zu veranlassen, unzulässig.

 

Zur Unterstützung des Vertriebs von Produkten oder sonstige Leistungen, die für die Nutzung oder den Verzehr durch Kinder/ Minderjährige vorgesehen sind, können Sie uns gerne zurBegleitung der Entwicklung einer den komplexen rechtlichen Vorgaben genügenden Bewerbung ansprechen!