Nachrichten aus der Praxis von WILDE.Rechtsanwälte

Hier werden Informationen zu ausgewählten Vorgängen vorgestellt:

Weihnachten 2019 - Turbo-MBO in 3 Tagen oder Liquiditätshilfe sinnvoll gestalten

Zum Jahresende 2019 zeichnete sich ab, dass die Muttergesellschaft einer wirtschaftlich erfolreich arbeitenden Tochtergesellschaft in Liquiditätsengpässe geraten wird. Die mehrheitlich der Mutter gehörende Tochter nutzte für ihre Geschäftstätigkeit im Bereich Sportartikel eine Lizenz der Mutter und war so von dieser über die Mehrheitsbeteiligung und die Lizenz abhängig.

Nach internem Pulikwerden der Liquiditätsengpässe und einer eventuell drohenden Insolvenz erhielt die Mutter erste Hilfe von einem möglichen Investor. In diesem Moment trat der Geschäftsführer der Tochter an die Mutter heran und bot dieser eine schnell mögliche Liquiditätszufuhr als Gegenleistung für die Übertragung der Beteiligung und Rechte an dem Lizenzgegenstand an. Hierzu hatten wir die erforderlichen Dealterms strukturiert.

Die Gespräche zogen sich über weniger als 2 Wochen, Notartermin war zwischen den Jahren.

Mai 2019 - Begleitung des Verkaufs eines Technologieunternehmens im Großraum München für insgesamt EUR 9 Mio.

Nach einigen sehr produktiven Verhandlungsrunden und einer Umstrukturierung der hinter dem Unternehmen seit Gründung bestehenden Holdingsituation haben wir im Mai 2019 den Abschluss des Kaufvertrags zwischen der durch uns begleiteten Eigentümergesellschaft und einer entsprechend fokussierten PE-Gesellschaft mit herbeiführen können.

Die Eigentümerholding und die PE-Gesellschaft haben hierzu eine Zwischenholding errichtet, die von der Eigentümerholding die operative Gesellschaft gegen Zahlung eines Basiskaufpreises und gestaffelte Earn-Outs übernommen hat. Der Kaufpreis wurde teilweise finanziert, wozu die Zwischenholding Anteile an der operativen Gesellschaft zur Sicherheit an den Finanzierer abgetreten hat.

März 2019: Brexit oder nicht Brexit - für viele ehemalige englische Limiteds keine Frage mehr.

Während in Großbritannien Unklarheit über die Art ud Weise - und gelegentlich auch über das Ob - eines BREXIT herrscht, wurden vor dem 29.03.2019 die letzten durch WILDE.Rechtsanwälte vor diesem Datum angenommenen und betreuten Limiteds in das Vermögen deutscher GmbH überführt. Die ersten Limiteds wurden vor einigen Jahren im Wege der steuerlich klar geregelten grenüberschreitenden EU-internen Verschmelzung jeweils auf eine deutsche GmbH verschmolzen. Da dieser Vorgang in Großbritannien in der Regel mindestens eine Zeitspanne von etwa 4 Monaten beansprucht, wurden die letzten Limiteds im Sinne einer Nothilfe als Sachagio bei einer GmbH- oder UG-Gründung oder bei der Kapitalerhöhung einer GmbH in die Rücklagen der jeweiligen Gesellschaft eingelegt. Rekord zwei Wochen vor dem BREXIT: 5 Limiteds in GmbHs überführt innerhalb einer Woche.

November 2017: WILDE.Rechtsanwälte begleitet Konsumgüterverband bei Vorgehen gegen ebay-Vorhaben

Im Oktober 2017 hatte ebay eine Forderung an alle gewerblichen ebay-Händler gerichtet: Die gewerblichen Händler müssen zur Teilnahme am Marktplatz ebay ab 02/2018 (Ende Dezember umgestellt auf 05/2018) umfangreich Rechte an den von ihnen für Verkaufsangebote eingestellten Bildern und Texten unentgeltlich an ebay übertragen.

Diese Ankündigung hat im Handel zu Unruhe geführt. ebay wurde zu der geplanten Rechtevereinnahmung im November 2017 angesprochen. Am 18.12.2017 fand ein Gespräch mit ebay statt. 

In der jetzt neu formulierten Darstellung des ebay-Verkäuferportals teilt ebay seit Ende Februar 2018 mit, dass ebay eine Strategieänderung vollzogen hat und nicht mehr die zwanghafte Übertragung von Nutzungsrechten an Bildern und Produktdaten per AGB einfordern wird.

Juli 2017: Vermittlung zwischen indischem Technolgieunternehmen und AIRBUS

Ein durch WILDE.Rechtsanwälte im Rahmen einer Zusammenarbeit mit der AIRBUS SAS und der AIRBUS Defense & Space GmbH rechtlich begleitetes indisches Technologieunternehmen war 5 Jahre für AIRBUS tätig, als es zu Uneinigkeiten kam. Über ein halbes Jahr wurden Gespräche zu einer friedlichen Einigung geführt, die im Juli 2017 erreicht werden konnte.

November 2016: Begleitung eines Share-Deals zum Erwerb eines Online-Händlers auf Erwerberseite

Verhandlung der Prozesse und Vertragsdokumente und Begleitung der einzelnen Schritte im Rahmen der Durchführung der Übernahme des Unternehmens.

Als Besonderheit konnte bei dem Kauf die Zahlung des Kaufpreises durch Übernahme von Gesellschafterdarlehen durch die Erwerber optimiert durchgeführt werden.

23.10.2015: Finanzierung von StartUps - Blockveranstaltung auf der Internetwoche Köln 2015

Zur Internetwoche Köln hat WILDE.Rechtsanwälte an einer Informationsveranstaltung zur Finanzierung von sogenannten StartUps mitgewirkt. Im Kölner Stadtanzeiger wurde dazu wie folgt berichtet: HIER.

02.09.2014 - Startschuss zur ersten Finanzierungsrunde für 3 StartUps im Bereich Social Media/ SaaS

WILDE.Rechtsanwälte begleitet zusammen mit einem Finanzierungspartner 3 StartUps im Rahmen der ersten Finanzierungsrunde. Bis zum Abschluss der Finanzierungsrunde sollen bis zu EUR 8 Mio. platziert werden.
Im Rahmen der Begleitung werden durch WILDE.Rechtsanwälte die gesellschaftsrechtlichen und die die Finanzierung betreffenden Vorgänge sowie die gesamte rechtliche Unterstützung in den Bereichen IT und Social Media abgedeckt.

Aufnahme Verhandlung Vetriebskooperation Europa - Asien, Juli 2014

WILDE.Rechtsanwälte begleitet den deutschen Partner einer europäisch-asiatischen Vertriebskooperation im Rahmen der Fixierung der Zusammenarbeit.

Die Parteien planen, sich gegenseitig bei dem Vertrieb der von ihnen national jeweils vertriebenen Produkte im Kontinent des Partners zu unterstützen. Hierzu werden durch WILDE.Rechtsanwälte die Verträge zu den künftig tätigen Joint-Venture-Gesellschaften sowie die erforderlichen Vertriebsverträge entworfen und mit den Partnerunternehmen verhandelt.

Inhaltlich arbeitet WILDE.Rechtsanwälte mit einem Partnerbüro in Hongkong hinsichtlich der landesspezifischen Rechtsfragen zusammen.

Verhandlung Joint-Venture mit internationalen Partnern - Mai 2014

WILDE.Rechtsanwälte begleitet und berät die deutschen Partner eines Joint Ventures mit Beteiligten aus diversen Staaten.

Die umfangreichen Verträge wurden im Mai unterzeichnet.

Einstweilige Verfügung gegen Qualcomm, Inc. 2009 - Update 06.11.2013

Auf Basis von drei eingetragenen deutschen Marken wurde im August 2009 durch WILDE.Rechtsanwälte eine einstweilige Verfügung gegen das Vorhaben der Qualcomm, Inc. erwirkt. Qualcomm hatte begonnen, eine (dreifach) als Marke eingetragene Firmierung ohne Erlaubnis der Markeninhaberin in Deutschland als Gattungsbezeichnung für eine neue Gerätegattung zwischen Smartphone und Netbook zu erfinden. Nachdem Qualcomm trotz Hinweis auf die bestehenden Unternehmensrechte und die eingetragenen Marken nicht vo dem rechtswidrigen Vorgehen abgelassen hat, wurde dieses Vorgehen per EIlverfahren erfolgreich gestoppt.

Als Reaktion auf die einstweilige Verfügung hatte Qualcomm beantragt, die seit vielen Jahren bestehenden Marken zu löschen.

Den Löschungsanträgen von Qualcomm hat der BGH eine Absage erteilt und in seinen Beschlüssen vom 06.11.2013 I ZB 57/12, I ZB 58/12 und I ZB 59/12 festgestellt, dass die Eintragung der Marken nicht unter Verstoß gegen Schutzhindernisse erfolgt ist.

Die durch Qualcomm damals erfunde Produktgattung ist bis heute nicht am Markt feststellbar.

Stiftung Warentest unterliegt bei Versuch, den Titelbestandteil "test" zu monopolisieren - 10.02.2009

Zum Ende des Jahres 2003 hat die Stiftung Warentest einen umfangreichen kennzeichenrechtlichen Feldzug begonnen: Sie hat alle ihr bekannten Verlage angeschrieben und diese aufgefordert, Zeitschriftentitel mit einem Titelbestandteil "test" umzubenennen. Dabei hat sich die öffentlich finanzierte Stiftung auf Markenrechte an dem Begriff "test" berufen.

Angegriffen wurden durch die Stiftung Medienanbieter alles Größenordnung, von kleinen Anbietern von Internetseiten bis zum Springer Verlag.

WILDE.Rechtsanwälte hat einen Verlag erfolgreich gegen die Stiftung verteidigt, der 3 Testmagazine vor dem Zugriff der Stiftung schützen musste. Mit Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.08.2007 wurden die Ansprüche der Stiftung als unbegründet zurückgewiesen, GRUR-RR 2008, 296. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Stiftung wurde durch den BGH verworfen.

In der Folgezeit haben einige Verlage Löschungsverfahren hinsichtlich der Marken "test" der Stiftung Warentest eingeleitet.

[PN 2 - 090210]