BGH, 17.07.2013, I ZR 34/12: Minderjährigenwerbung in Computerspiel

Das Computerspiel "Runes of Magic" kann als sogenanntes Rollenspiel im Internet gespielt werden.

Das Spiel wird vorwiegend von Minderjährigen gespielt. Im Rahmen des Spiels können Spieler "Rüstung und Waffen" kaufen und so ihre Spielchancen verbessern. Hierzu wird innerhalb des Spiels mit Kaufaufforderungen entsprechend dieser Formulierungen geworben:

  • Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung ..
  • Kauf Dir ..
  • Hol Dir ..
  • Pimp Deinen Charakter ..

Der BGH hat entschieden, dass die so bereit gehaltene Werbungsich gezielt an Kinder richtet, sofern sie sprachlich zur Ansprache die zweite Person singular verwendet und Begrifflichkeiten aus der Jugend-/ Kindersprache verwendet.

Die angesprochenen Kinder werden durch diese werbenden Formulierungen unmittelbar aufgefordert, selber die beworbenen "Waren" zu erwerben.

Eine entsprechende Ansprache der Kinder wird durch den BGH als unzulässig im Sinne von Ziffer 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG klassifiziert.