Handelsrecht und Vertriebsrecht

Der Aufbau effektiver Vertriebstrukturen ist eine der wesentlichen Aufgaben jedes Unternehmens. Insbesondere durch europarechtliche Vorgaben ist der Vertrieb inzwischen sehr reglementiert. So ist bereits bei dem Aufbau strukturierter Handelvertretersysteme neben der Berücksichtigung der nationalen handelsvertreterrechtlichen Bestimmungen sehr sorgfältig darauf zu achten, dass nicht in irgendeiner Form gegen nationale und europäische kartellrechtliche Vorgaben agiert wird.

Werden Handelsvertreter eingesetzt, so sind die unternehmensinternen Aufzeichnungen der Vertretertätigkeit so vorzubereiten, dass im Fall von Auseinandersetzungen oder lediglich Unklarheiten sehr zügig angefragte Dokumentationen geliefert und damit kostenaufwendige Verfahren möglichst vermieden werden können.

 

Im Rahmen der Umsetzung effizienter Vertriebsstrukturen werden durch WILDE. Rechtsanwälte unter anderem folgende Vereinbarungen entwickelt:

  • Handelsvertretervertrag
  • Kommissionsvertrag
  • Vereinbarung über Streckengeschäft
  • Vereinbarung zur Bereitstellung eines Konsignationslagers
  • Tippgebervereinbarungen
  • Entwicklung von Regeln zur Preisgestaltung
  • Aufbau und Begleitung eines Franchisesystems
  • Vereinbarung zur Erbringung von Logistikleistung/ Fulfillmentsystem.

 

WILDE.Rechtsanwälte steht im Rahmen des Aufbaus von Handelsvertreterstrukturen und Vertriebsstrukturen, etwa durch Entwicklung eines Systems von Konsignationslagern, aber auch bei streitigen Verfahren - wie zu dem Bereich Handelsvertreterausgleichsanspruch oder zur Erteilung eines Buchauszugs - zur Seite.