Systematik - Zielfokussierung und Zielerreichung

Gemeinsam mit den begleiteten Unternehmen analysieren wir Unternehmensziele zu Fragestellungen aus den jeweiligen Geschäftsbereichen.  Anschließend legen wir gemeinsam Wege fest, auf denen diese Ziele im Rahmen der zur Verfügung stehenden tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten erreicht werden können.
Ist der Schritt der Zielfokussierung unter Berücksichtigung der Strategie und der sonstigen Ziele des Unternehmens einvernehmlich vollzogen, werden die sich aus dem bestimmten Ziel ergebenden Maßnahmen im Wege der rechtlichen Beratung erarbeitet und umgesetzt.

Das Maßnahmenportfolio erstreckt sich dann von der Begleitung bestimmter Maßnahmen des Unternehmens aus dem Hintergrund, der Geltendmachung von vertraglichen, markenrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen oder anderweitigen Ansprüchen, sonstigen Zahlungsansprüchen etc. über die Beantragung von Eilverfügungen und die Erhebung von Klagen, die Erstellung von Vertragswerken oder die Entwicklung eines Datenschutzkonzeptes bis hin zur Errichtung/ Umwandlung von Unternehmen, die Begleitung bei der Investorensuche und die Umsetzung von Kapitalmaßnahmen beispielsweise über die Ansprache von und die Verhandlung mit Investoren wie VC-Gesellschaften und Family Offices.

Wert legen wir dabei darauf, dass alle in der Zusammenarbeit umgesetzten Maßnahmen aus der gemeinsam vorgenommenen und regelmäßig überprüften Zielfokussierung folgen. Das Ziel bestimmt den Weg. Wir arbeiten mit an der Erreichung des großen Ganzen.