Werberecht/ Wettbewerbsrecht

Zum sogenannten Wettbewerbsrecht zählen die Regelungen, die darauf ausgelegt sind, einen sauberen und ausgewogenen, auf ein Nebeneinanderstellen von Leistungen ausgerichteten Wettbewerb zu sichern.

Nach den Vorschriften des für das Wettbewerbsrecht zentralen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat ein Unternehmen unlautere geschäftliche Handlungen zu unterlassen. Zu diesen unlauteren Handlungen zählt beispielsweise irreführende Werbung oder unzumutbares Belästigen in Form von ungefragter E-Mail-Werbung.

Neben den in dem Gesetz selber geregelten Tatbeständen bestimmt § 4 Ziffer 11 UWG, dass auch derjenige unlauter handelt, der einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Derartige Marktverhaltensregeln finden sich in zahlreichen Spezialgesetzen etwa zum Lebensmittelrecht, zum Recht der Nahrungsergänzungsmittel und im Telemedienrecht.