Sportrecht + Gaming

Das Sportrecht umfasst zahlreiche rechtliche Materien, die bei der Betrachtung von sportlich/sportrechtlich relevanten Vorgängen zu berücksichtigen sind.

Genannt sei beispielhaft das Vertragsrecht im Rahmen der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen zwischen Sportlern und Vereinen, das Persönlichkeitsrecht der Sportler im Zusammenhang mit Presseberichterstattung und möglichen Werbeengagements sowie das Gesellschaftsrecht, wenn es um die Vermarktung von Sportlern und Vereinen beispielsweise durch Ausgliederung von Kapitalgesellschaften oder eigene Vermarktungsgesellschaften geht.

WILDE.Rechtsanwälte steht Sportlern, Vereinen, Sportlermanagements und Sportagenturen in allen Belangen des Sportrechts beratend zur Seite. Dies betrifft etwa die Erstellung und Verhandlung von Managementverträgen, von Spielertransfers, von Werbe- oder Sponsoringmaßnahmen oder auch die Begleitung im Rahmen von Disziplinarverfahren vor den Sportgerichten.

In den letzten Jahren hat sich eine weitere eigene Kategorie von Wettkämpfen in der elektronischen Welt entwickelt, das Gaming. Spieler treten gegen andere Spieler zu Wettkämpfen an und zeigen, wie sie die Spieleplattformen beherrschen. Die Wettkämpfer werden inzwischen ähnlich den lange schon bekannten Leistungs- und Profisportlern gemanagt, zu Wettbewerben eingeladen und erhalten zum Teil beachtliche Werbe- und Sponsorenverträge. Rechtlich sind Gamer in vielen Belangen wie Profisportler der herkömmlichen Sportarten zu behandeln. So stimmen Managementverträge zwischen Management und Profisportler und Management und Gamer sowie Sponsoren- und Werbeverträge hinsichtlich vieler Aspekte weitgehend überein.