Online-Shops - rechtliche Rahmenbedingungen

Seit dem über das Internet Fernabsatz betrieben wird, hat der Gesetzgeber zahlreiche Male die zur Regelung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Internet-Shops erlassenen Gesetze geändert. Jede Gesetzesänderung führt zu einer Veränderung der den Aufbau eines Shops ergebenden Gestaltungselemente.

Aus den Bestimmungen der §§ 312 ff in Verbindung mit den Art. 246 ff EGBGB ergeben sich die speziell für Internetshops relevanten Vorgaben zur Gestaltung des Angebots, gegliedert nach den 3 Phasen des Kaufvorgangs:

  • einfache Besuchsphase/ "Stöbern"
  • Bestellseite
  • Ab Abgabe der Bestellung durch den Verbraucher

3 Phasen im Onlinehandel - Vorkaufphase, Kaufphase und Nachkaufphase

Im Internethandel sind zur Erreichung einer guten Sichtbarkeit im Internet und zur Etablierung einer Kundenbindung in den drei Phasen des Online-Handels - Vorkauf, Kauf und Nachkauf - alle erdenklichen und sinnvollen Maßnahmen der Bewerbung des Angebots und der Kundenbindung zu erwägen und - im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten - umzusetzen.

Zu den in den einzelnen Phasen gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten und den rechtlichen Vorgaben, die jeweils zu beachten sind, wird in den Vortragsfolien zu unserem Vortrag vom 30.01.2015 eingegangen, die hier abgerufen werden können: VORTRAGSFOLIEN Spielwarenhandel Online 2015.

Jean Claude Junker, Leitlinien Kommissionspräsident: Regelungen für Online-Kauf sollen wieder verändert werden! [15.07.2014]

Der neue EU-Kommissionspräsident Jean Claude Junker hat am 15.07.2014 die Leitlinien seiner Politik vorgestellt.

Unter Ziffer 2 Absatz 3 des sehr umfangreichen Papiers führt er dabei als eine von vielen Zielsetzungen aus:

"die Modernisierung und Vereinfachung des Verbraucherschutzvorschriften beim Online-Kauf und beim Kauf digitaler Produkte."

Damit kann wohl relativ sicher bald mit einer weiteren Veränderung der Rahmenbedingungen für den Online-Handel gerechnet werden.

Änderungen der Vorgaben für Online-Shops zum 13.06.2014 durch die VRRL

Zum 13.06.2014 treten wieder maßgebliche Gesetzesänderungen in Kraft, die alle Anbieter von B2C-Shops betreffen. Hintergrund ist die Übernahme der Vorgaben der EU-Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) in deutsches Recht. WILDE.Rechtsanwälte hat hierzu eine Informationsbroschüre erstellt, die über unser Büro als e-Paper angefragt werden kann.

In den Wochen vor dem Umstellungstermin hat WILDE.Rechtsanwälte Vorträge, bei denen die veränderten Rahmenbedingungen dargelegt und der akute Handlungsbedarf aufgezeigt wurden, angeboten.

Anfragen zu diesen Veranstaltungen, zu inhouse-Veranstaltungen zu dem Thema oder zu dem Bezug der Broschüre zum Online-Shop können Sie gerne an folgende E-Mail-Adresse richten: post@wilde-rechtsanwaelte.de.

Die Vortragsunterlagen stehen unten zum Abruf bereit.

 

Vortrag 07./ 27.05.2014 - "Umsetzung VRRL in deutsches Recht zum 13.06.2014"

WiWo 21.11.2014: Internet - Wie der Handel sich gegen Preisvergleiche wehrt

Die Wirschaftswoche stellt Strategien vor, mit denen der Handel sich gegen die durch Onlineangebote erzeugte Preistransparenz wehrt. Ein wesentliches Instrument ist danach die Etablierung zahlreicher Produktlinien und Sonderproduktlinien für größere Abnehmer, um das Angebotsspektrum unübersichtlicher und weniger dem Vergleich zugänglich zu gestalten.