Arbeitsrecht und Arbeitsvertrag Praxis
Jedes Unternehmen hängt davon ab und baut darauf auf, dass Mitarbeiter im Zusammespiel mit der Unternehmensleitung Produkte entwickeln, herstellen und/ oder sonstige Leistungen erbringen und durch Mitwirkung und Einsatz zum Unternehmenserfolg im Idealfall engagiert und begeistert beitragen.
Das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Unternehmen wird über das zivilrechtliche Spezialrechtsgebiet des Arbeitsrechts geregelt. Die Vorgaben des Arbeitsrechts lassen sich leicht an der Grundidee dieses Rechtsgebiets nachvollziehen: Das Kräfteungleichgewicht zwischen Arbeitnehmer und Unternehmen soll in Balance gehalten werden. Stichpunkte sind in diesem Zusammenhang z. B. Kündigungsschutz, Urlaubsregelungen, Mutterschutz und Elternzeit, Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsvermittlung.
Zu einigen immer wieder kontrovers zu betrachtenden oder anderweitig relevanten Themen haben wir hier einige Informationen zusammen gestellt:
Mindestlohngesetz, Nachweispflichten etc.
Seit dem 01.01.2015 gilt das Mindestlohngesetz und hat seitdem auf zahlreiche Arbeitsverhältnisse sowie auf die Arbeitgeberpflichten mit Bezug auf die Verwaltung der Arbeitsverhältnisse einen erheblichen Einfluss. Mehr zu Mindestlohngesetz, Nachweispflichten, Bußgeld, Arbeitgeberpflichten..
LAG Schleswig-Hollst, 24.01.2017, 3 Sa 244/16: Grobe Beleidigung des Chefs rechtfertigt fristlose Kündigung
Mehr zu fristlose Kündigung wegen grober Beleidigung Geschäftsführer, kein Handeln im Affekt..
LAG Niedersachsen, 31.05.2010, 12 SA 875/09: exzessives E-Mail-Schreiben
Mehr zu fristlose Kündigung wegen Privatnutzung Dienst-PC, kein Abmahnungserfordernis..