Gestaltung/ Firmenstruktur - GmbH, AG, Holding, Dutch Sandwich + Co. [17.06.2017]

Wie soll ein Unternehmen am Markt agieren - als "einfache" GmbH, börsennotiert, mit zypriotischer oder (heute nicht mehr so populärer) maltesicher Tochtergesellschaft, oder über einen sogenannten "Dutch Sandwich"?

Eine unternehmerische Tätigkeit wird im Mittelstand häufig in der Rechtsform eines Einzelunternehmens begonnen. Wird ein gewisser Umsatz oder ein Umfang an sonstiger Unternehmenstätigkeit/ Haftungsrelevanz o.ä. erreicht, wird ein Übergang in die Rechtsformen der GmbH oder GmbH & Co. KG erwogen. Die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform erfolgt dabei häufig unter Berücksichtigung der Handhabbarkeit der neu zu etablierenden Struktur für die agierenden Person/en, gelegentlich auch mit Blick auf steuerliche Belange.

Wird im Rahmen des Auswahl- und Umstellungsprozesses die mögliche richtige Struktur für den Unternehmer und die vorgesehene unternehmerische Tätigkeit thematisiert - was gerade bei eigentümergeführten Unternehmen in dieser Situation anders als in größeren Unternehmen und Konzernen nicht die Regel ist -. entwickelt sich ein sehr pragmatischer Blick auf das Unternehmen und seine Struktur: Die Firmenstruktur ist das Vehikel, mit dem der Unternehmer die vorgesehene unternehmerische Tätigkeit möglichst am besten umsetzen und dabei die mit dem Unternehmen verfolgten konkreten Zielsetzungen erreichen kann.

Zielsetzungen, die bei der Gestaltung der Firmenstruktur durch den Unternehmer vorgegeben werden können, sind beispielsweise:

  • Große Handlungsfreiheit, also möglichst wenige aus der Firmenstruktur sich ergebende formale und sonstige Vorgaben,
  • Minimierung der Haftung,
  • klare und detaillierte Kooperationsregeln für die eingebundenen Beteiligten/ Mitgesellschafter, etwa in einer Joint-Venture-Struktur,
  • Geheimhaltung der mitwirkenden Unternehmen/ Gesellschafter
  • internationale Ausrichtung,
  • Maximierung der erzielbaren Erträge durch Strukturierung von Zahlungswegen und Berücksichtigung steuerlicher Belange,
  • Erfüllung der Vorgaben nationaler oder internationaler Förderprogramme.

In der Regel wird es schwierig sein, alle überlegten Zielsetzungen mit gleicher Gewichtung umzusetzen. Im Rahmen der Entwicklung der Firmenstruktur sind so Schwerpunkte festzulegen, an denen sich die Firmenstruktur auszurichten hat.

 

Als Ergebnis der für den jeweiligen Unternehmer oder die gemeinsam planenden Beteiligten vorzunehmenden Abwägungsprozesse sind u.a. folgende, sich hinsichtlich ihrer Komplexität teilweise deutlich unterscheidenden und vielfältig miteinander kombinierbaren Gestaltungen denkbar:

Im Rahmen der Entwicklung einer Firmenstruktur ist - wie so oft - eine zentrale Regel, den ersten Schritt vor den zweiten zu setzen. Bevor also beispielsweise für ein Joint-Venture mit einem chinesischen Partner eine gemeinsame Limited in Hongkong errichtet wird, ist möglichst detailliert eine Aufstellung der Zielsetzungen zu erarbeiten. Nur wenn sich aus dieser Aufstellung das Erfordernis eines entsprechenden Joint-Ventures und eben einer gemeinsamen Limited ergibt, ist es zielführend, die Erstellung dieser entsprechenden Firmenstruktur einzuleiten.

Wird - wie erstaunlich häufig feststellbar - mit dem zweiten Schritt begonnen, kann es vorkommen, das für die dann künftig nachfolgenden Schritte die gewählten Schuhe keinen Halt bieten oder, was ebenfalls unerfreulich sein kann, zu klein sind.

Eine Anpassung der Strukturen an tatsächliche Entwicklungen ist in den meisten Fällen möglich, gelegentlich aber mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden, die bei vorausschauender Planung vermieden werden könnten.

Im Mittelstand ist die im Rahmen der Zielfokussierung häufig maßgebliche Abwägung bei der Entwicklung einer Firmenstruktur die Kosten-Nutzen-Relation. Ab und an ergänzt um Erwägungen der praktischen Umsetzbarkeit hinsichtlich Organisationsübersicht und Handhabung.

Während es für einen internationale Softwarehersteller mit Milliardenumsätzen unproblematisch sinvoll sein kann, einen Teil seines Geschäftes über eine aus der Schweiz gehaltene Malta-Firma zu führen oder hierzu einen "Dutch Sandwich" einzusetzen, kann ein erfolgreich tätiges mittelständisches Unternehmen bei der Wahl einer vergleichbaren Struktur durch die Kosten für Aufbau und Unterhalt dieser Struktur unter Umständen keine den Aufwand rechtfertigende Besserstellung seiner wirtschaftlichen Situation erreichen.

Generell ist bei einem die Planungen gelegentlich begleitenden Einsparungsoptimismus immer zu bedenken, dass die Gestaltungen in ihrer finalen Umsetzung den gesetzlichen Vorgaben entsprechen müssen, um wirklich eine stabile Basis der Unternehmenstätigkeit sein zu können.

Im Rahmen der Zielfokussierung ist so eine möglichst exakte Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen der Festlegung einer bestimmten Firmenstruktur vorzunehmen.

 

Sollten Sie eine unternehmerische Tätigkeit oder eine Umstrukturierung Ihres Unternehmens oder eines gemeinsamen unternehmerischen Tätigseins planen, sprechen Sie uns gerne an!