Unternehmensbeteiligung - Beteiligung an GmbH, AG + Co.

Aus unterschiedlichen Motiven kann es sich als zielführend erweisen, gemeinsam mit Dritten ein Vorhaben umzusetzen und/ oder Dritte für die Umsetzung eines Projektes in ein Unternehmen einzubinden. Häufig wird dies im Zusammenhang mit einer Unternehmensfinanzierung erwogen.

Gesprochen wird in diesen Fällen gelegentlich umfassender von der Einräumung einer Unternehmensbeteiligung. 

Diese Beteiligung eines Dritten kann sinnvoller Weise, je nach Interessenlage der Parteien im Einzelfall, persönlichen oder rechtlichen Gegebenheiten, sehr unterschiedlich ausgestaltet werden. Zu Fragen ist dazu beispielsweise, ob ein Dritter vollständig in die Position eines Gesellschafters eintreten soll, oder ob das Ziel der Beteiligung durch eine Teilnahme an einem Unternehmensergebnis zu einem definierten Anteil den allseitigen Interessen am ehesten entspricht.

Eine Besonderheit der Ausgestaltung einer Unternehmensbeteiligung ist etwa die sogenannte Managementbeteiligung, bei der eine Geschäftsführerin für die Dauer ihrer Geschäftsführerbestellung Anteile an der Gesellschaft halten soll und für den Zeitpunkt der Abberufung o.ä. eine Rückübertragung vereinbart wird. Besonders in Wachstumsunternehmen werden Mitarbeitern neben einer ausbaufähigen Basisvergütung sehr unterschiedlich strukturierbare Mitarbeiterbeteiligungen angeboten.

Für die Umsetzung einer Unternehmensbeteiligung werden von uns im Regelfall diese Ausgestaltungen eingesetzt:

Neben diesen für eine Vielzahl von Vorgängen jeweils mit individuellen Anpassungen einsetzbaren Gestaltungen sind je nach der im Einzelfall gegebenen Ausgangssituation zahllose weitere Umsetzungsvarianten denkbar.