Holding

Als Holding wird im Rahmen einer Unternehmensstruktur die Besitz-/Beteiligungsgesellschaft bezeichnet, die die Anteile der operativen Gesellschaft/en hält und verwaltet.

Ein typisches Bild ist so das Bestehen einer Holdinggesellschaft (UG, GmbH AG etc.), die die Geschäftsanteile diverser operativ tätiger Tochtergesellschaften OG1 bis OGN hält.

Das Halten der Geschäftsanteile ist bei kleineren Strukturen - eine HG und eine OG - nahezu die einzige Funktion der Holding. Größere z.B. Industrieholdings betreuen gelegentlich zahreiche umsatzstarke Tochtergesellschaften und erbringen für diese dann als zentrale Stelle gelegentlich Zuarbeiten wie eine zentrale Rechtsabteilung etc.

Bei größeren Strukturen kann so die Kontrollfunktion und die Bündelung von Aufgaben auf Ebene der Holding in Vordergrund treten.

Auch ohne diesen Effekt kann die Errichtung einer Holdingstruktur aus steuerlichen Gründen sehr sinnvoll sein: Ist der Unternehmer als natürliche Person unmittelbar Gesellschafter der operativen GmbH, so werden Gewinne immer unmittelbar nach Ausschüttung bei dem Unternehmer persönlich versteuert. Dasselbe gilt, wenn der Unternehmer die GmbH-Geschäftsanteile veräußert. Auch hier wird sofort die entsprechende Steuer fällig.
Ganz anders ist der Effekt bei Zwischenschaltung einer Holding-GmbH. In diesem Fall werden Gewinne oder ein Kaufpreis an die GmbH gezahlt. Hier fällt nur eine stark verminderte Versteuerung an und die Zahlung kann erst einmal bei der Holding-GmbH gehalten werden, bis eine sinnvolle Vorgehensweise überlegt ist.