Verträge + AGB - allgemeine Information

Wird eine vertragliche Vereinbarung getroffen, so sind im zwischen Verbrauchern und Unternehmern und/ oder zwischen Unternehmern/ Verbrauchern untereinander unabhängig von der jeweils behandelten Spezialmaterie - z.B. IT-Recht, Markenrecht - die rechtlichen Grundlagen zum Vertragsrecht anzuwenden.

In dieser Rubrik sollen Einzelaspekte dieses allgemeinen Vertragsrechts mit Schwerpunkt im Bereich Verträge mit wirtschaftsrechtlichem Hintergrund und AGB angesprochen werden.

OLG Hamm, 19.05.2015, 7 U 26/15: Einbeziehung von AGB unter Unternehmen/ Kaufleuten

Mehr zu AGB, kaufmännischer Geschäftsverkehr, Einbeziehung durch bloßen Hinweis während der Verhandlungen in der Verhandlungssprache, während AGB selber in anderer Sprache, Rechtswahlklausel...