OLG Köln, 19.02.2020, 6 U 184/19: AGB nicht allein wegen Länge unzulässig (Paypal)

Das OLG Köln hat entschieden, dass die Länge der Paypal-AGB - Lesezeit 80 Minuten - nicht als Konsequenz die Unzulässigkeit der AGB nach sich führt.

In seiner Pressemeldung führt das OLG aus: "Zur Begründung hat der Senat im Wesentlichen ausgeführt, dass es zwar einen Verstoß gegen das sog. Transparenzgebot darstellen könne, wenn die AGB im Verhältnis zur Bedeutung des Geschäfts einen vertretbaren Umfang überschreiten. Dass der Umfang der AGB der Beklagten unzumutbar sei, habe der Kläger aber nicht dargelegt."

Es bleibt leider offen, ob die hinreichende Darlegung einer Unzumutbarkeit des Umfangs für den Kläger zu einer Unzulässigkeit der AGB geführt hätte.