Markenrecht - Kennzeichenrecht

Zum Markenrecht - oder weiter gefasst: Kennzeichenrecht - zählen alle Vorgänge angefangen mit der Anmeldung einer Marke zur EIntragung in ein Register über die Verteidigung betsehender Marken bis hin zum Angriff gegen Dritte, die den Markenbestand gefährden.

Kennzeichenrechte können unter anderem bestehen an Marken, Namen, Domains, Unternehmensbezeichnungen, Zeitschriftentiteln und Filmtiteln.

Im Kennzeichenrecht werden unter anderem folgende Leistungen erbracht:

  • Entwicklung von Markenstrategien
  • Marke recherchieren
  • Deutsche Marke anmelden über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA)
  • Europäische Marke anmelden über das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)
  • Internationale Marke anmelden/ bestehenden Markenschutz ausdehnen über die World Intellectual Property Organization (WIPO)
  • Widerspruch gegen Markenanmeldung
  • Verteidigung einer angemeldeten Marke vor dem Markenamt
  • Durchführung von Löschungsverfahren
  • Abmahnung von Verletzern von Markenrechten
  • Prozessführung in Markensachen
  • Verfolgung von uberechtigter Einfuhr von Markenprodukten
  • Klageverfahren und Einstweilige Verfügungsverfahren