Unternehmenskauf/ Unternehmensverkauf - M&A

Ein wesentliches Element des unternehmerischen Lebenszyklus ist der Kauf und der Verkauf von Unternehmen, neudeutsch Mergers & Acqusitions oder M&A.

Derartige Transaktionen können aus unterschiedlichsten Motivationen sinnvoll sein oder erforderlich werden, etwa zur Internationalisierung, zur Erweiterung eines Produktspektrums oder eines Kundenstammes, zur Befreiung von gewinnmindernden oder nicht mehr passend erscheinenden Unternehmenssparten oder zur Umsetzung einer Unternehmensnachfolgeplanung.

Während Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf die unter den Begriffen verstandenen Transaktionen recht genau umreisst, umfasst der Begriff M&A ein größeres Spektrum von Transaktionen im Umfeld der Schaffung und Veränderung von Firmenstrukturen, etwa auch die Errichtung von Joint Ventures, diverse Umsetzungen von Unternehmensfinanzierungen etc.

Jeder Unternehmenskauf-Vorgang richtet sich nach den sehr individuellen Umständen des Einzelfalles, sodass immer ein sehr individuelles Vorgehen zielführend ist. Häufig orientiert sich der Ablauf dabei entlang dieser Schritte:

  • Kennenlernen/ Vorgespräch
  • Vertraulichkeitsvereinbarung/ Non Disclosure Agreement (NDA)
  • gegebenenfalls Letter of Intent (LOI)
  • Due Diligence - Überprüfung des Zielunternehmens durch den Käufer
  • Verhandlung und Strukturierung des Deals
  • Erstellung eine Term Sheets mit den wesentlichen Elementen des Deals
  • Fixierung aller Modalitäten in einem ausführlichen Vertrag
  • Closing


Der Vorgang kann sich dann an vielen Stellen, beispielsweise bei der Unternehmensbewertung, als komplex ergeben und eine längere Dauer in Anspruch nehmen.

 

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf eines oder Ihres Unternehmens haben!

Sonderfall Drittzustimmung - Beispiele Kauf ebay-Shop oder Amazon-Shop

Unternehmenskäufe sind angesichts einer meist beachtlichen Menge zu prüfender und zu einer Klärung zu bringender Rechtsverhältnisse in der Regel komplex.

Ein Aspekt, der zu eigenen Komplexitäten führen kann, ist eine Abhängigkeit der Unternehmenstätigkeit von einer Erlaubnis eines Dritten, beispielsweise eine behördliche Betriebserlaubnis oder eine Vertriebsgestattung durch einen Vertragspartner aufgrund eines besonderen Vertragsverhältnisses.

Ein Sonderfall dieser Abhängigkeit der Unternehmensfortführung durch einen Dritten ist bei der Übernahme von Internetshops, die auf Plattformen betrieben werden gegeben. Soll ein Amazon-Shop oder ein ebay-Shop von dem bisherigen Eigner an einen Dritten so übergeben, dass sich die Person des Shop-Eigners ändert, steht dieser Übergang unter dem Genehmigungsvorbehalt der Plattformanbieter. In derartigen Fällen ist im Rahmen der Verhandlungen des Unternehmenskaufs einen Regelung für den Fall, dass die Genehmigung nicht erteilt wird vorzusehen und möglichst zügig auf eine Erteilung der Genehmigung hinzuwirken, siehe hierzu ausführlicher DUB: "Worauf sollten Händler aufpassen, wenn sie ihren eBay Shop oder Amazon Shop verkaufen möchten?"