Joint-Venture

Joint-Venture ist die inzwischen auch in Deutschland gängige Bezeichnung für einen Zusammenschluss von zwei oder mehr Unternehmen, um so ein gemeinsames Ziel zu erreichen.

Der Begriff Joint-Venture kann sehr weit verstanden werden und beispielsweise u. a. folgende Konstellationen erfassen:

  • GmbH A aus Deutschland und Limited B aus Irland treffen eine Vereinbarung zur gemeinsamen Vertretung eines chinesischen Unternehmens in Europa. Gegenstand dieser Vereinbarung ist, wie sie zusammen wirken, wer welche Aufgaben übernimmt und mit welchen speziellen Vorgaben dazu eine gemeinsame GmbH in Deutschland errichtet  wird. Die alle Regelungen umfassende Vereinbarung ist eine Art Gesellschaftervereinbarung und wird JV-Vereinbarung genannt. Die nach den Abstimmungen in der JV-Vereinbarung gegründete Gesellschaft ist die JV-Gesellschaft oder einfach das JV. Dieses JV schließt dann den Vertrag mit dem chinesischen Unternehmen.

  • Zusammenschluss zwischen zwei Unternehmen zur Durchführung eines  einzelnen Projektes, beispielsweise  zur Realisierung eines Immobilienprojektes oder Produktion eines Kinofilms.

Im allgemeinen Sprachgebrauch kann heute nahezu jeder geschäftliche kooperative Vorgang, der eine gewisse Stabilität gewinnt, und an dem mindestens zwei eigenständige Marktteilnehmer beteiligt sind, als JV bezeichnet werden, wenn hierbei zwischen den Beteiligten ein irgendwie gearteter gesellschaftsrechtlich relevanter Zusammenschluss - und wenn auch nur für kurze Zeit - vereinbart wird. Sei es als GbR, GmbH oder in einer anderen Rechtsform.