Datenschutzhinweis, Tracking, Tags

Der Betreiber einer Internetseite hat jeden Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb der EU in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, § 13 I TMG.

Diese Unterrichtungspflicht wird heute in Deutschland mit dem üblich gewordenen Datenschutzhinweis umgesetzt.

In dem Datenschutzhinweis sind die vorgesehenen Nutzungen genau mitzuteilen. Besonders einzugehen ist dabei beispielsweise auf:

  • den Einsatz von Tracking-Tools (Piwik, Google-Analytics) und
  • in das Angebot eingebundene Social-Media-Tags (Like-Buttons etc.)

Der Einsatz mancher Hilfsinstrumente erfordert zudem den Abschluß einer gesonderten Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung mit dem Anbieter des Instruments. Dies gilt etwa, wenn das Tracking-Tool Google-Analytics eingebunden werden soll.