AI - Artificial Intelligence/ KI - Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligen - verkürzt KI und international AI oder Artificial Intelligence - ist der Oberbegriff für intelligente Maschinen. Seien es Roboter oder elektronische Angebote, die durch eine sogenannte Lernfunktion die Verrichtung von unterstützenden Tätigkeiten übernehmen.

Umfasst werden von KI der selbstlernende Schachcomputer wie auch der Chatbot, der mit einem Kunden stundenlang über ein Produkt kommuniziert und den Kunden annehmen lässt, er unterhalte sich mit einem Menschen.

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 existiert noch keine spezielle Gesetzgebung zur Anwendung von Systemen mit KI-Komponenten. Zur Anwendung kommen die Bestimmungen der DSGVO, vorrangig die dort vorgesehenen Informationspflichten sowie die zu automatisierten Entscheidungen gegebene Regelung des Art. 22 DSGVO.

KI-Anwendungen sind bereits umfangreich im Internet im Einsatz, besonders umfangreich und spürbar beispielsweise bei den Monopolisten Google, Faceboo und Amazon. Der Einsatz wird den Nutzern nicht mitgeteilt und erst recht nicht erklärt.

Es wird diskutiert, eine Deklarationspflicht einzuführen, damit jeder Nutzer weiß, mit wem und welcher technischen Applikation er kommuniziert und sich anvertraut.

Hier sind einige Entwicklungen zu erwarten.