27.06.2014 - Erste Abmahnungen wegen Nichtbeachtung neuer Shop-Regeln von Abmahnern verschickt

Es wirkt so, als hätten sie eine Karenzfrist abgewartet, die Abmahner. Zwei Wochen nach Inkrafttreten der neuen Regelungen werden nun die ersten Abmahnungen bekannt.

Zum 13.06.2014 war die Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie in deutsches Recht vollzogen worden. Ab diesem Datum waren an zahlreichen Stellen in Online-Shops Änderungen vorzunehmen und auch die Prozesse im Bestellvorgang anzupassen.

Eine relevante Verbesserung der Situation der Shop-Kunden/ der Verbraucher wurde durch die Änderungen eher nicht erreicht.

Jetzt, 14 Tage nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung, haben wir die ersten Abmahnungen vorliegen, die Shops betreffen, die die durch die Gesetzesänderung nun gegebenen Vorgaben noch nicht umgesetzt haben.

Rechtlich ist richtig: Die Online-Shops, die noch nicht den neuen Bestimmungen angepasst wurden, entsprechen nicht den geltenden Rechtsgrundlagen. Hier sollte zügig die erforderliche Anpassung vorgenommen werden.

Richtig ist auch, dass derjenige, der eine Marktverhaltensregelung wie eben die Vorgaben an Online-Shops nicht beachtet, von Wettbewerbern bei Vorliegen der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen wettbewerbsrechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann (siehe hier).

In den nächsten Monaten und Jahren wird nun wieder durch die Gerichte geklärt werden, welche Pflichten aus den neuen Vorgaben als so relevant zu bewerten sind, dass sie einen Unterlasungsanspruch rechtfertigen und wer gegenüber wem welche Handlungen einfordern darf. 

Sollte eine Abmahnung zugehen, sollte sehr schnell reagiert werden. Einmal wäre möglichst zeitnah eine Prüfung und gegebenenfalls eine Überarbeitung des Online-Shops anzustossen und daneben eine Verteidigung gegen den Abmahner zu entwickeln. Mehr hierzu..