Chefsache IMPLEMENTIERUNG EU-Datenschutz-Grundverordnung - NEUE EU-DSGVO 2018

Am 27.06.2016 hat die EU die Datenschutz-Grundverordnung erlassen. Diese Verordnung tritt am 25.05.2018 - zusammen mit der neu erlassenen EU E-Privacy-Verordnung (Entwurf Stand 10/2017) - in Kraft. Die Verordnungen werden mit ihrem Inkrafttreten in der gesamten EU unmittelbar und direkt anwendbares Recht. Novum für das Datenschutzrecht ist dann, dass bei Verstößen gegen datenschützende Normen Bußgelder von bis zu EUR 20.000.000,00 (Millionen!) bzw. bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes einer Unternehmensgruppe verhängt werden können.

Bis zu dem Termin 25.05.2018 müssen alle - oder zumindest möglichst viele relevante - Dokumente und Prozesse der Daten verarbeitenden Unternehmen an die Vorgaben der Verordnungen angepasst werden. Neben Daten aus dem Bereich Vertrieb und Marketing zählen hierzu insbesondere auch alle Prozesse im Bezug auf Mitarbeiterdaten. Die Vorbereitungen zu diesem größten Kraftakt des europäischen Datenschutzes laufen in vollen Zügen. Die Zeit drängt.

In der Veranstaltung werden die im Rahmen der Unternehmensumstellung erforderlichen und sinnvollen Schritte vorgestellt und Maßnahmen zur zügigen Schaffung einer legalen und Compliance-gerechten Datenschutz-Situation im Unternehmen beschrieben.

ANMELDUNG UNTER: post@wilde-rechtsanwaelte.de